Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit gemäß §6 MPBetreibV

Einführung

Mit Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften zum 01.01.2017 gilt für Gesundheitseinrichtungen* mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten, dass ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit als zentrale Stelle benannt werden muss (vgl. § 6 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017). Es handelt sich um eine zentrale Person in der Gesundheitseinrichtung. *Gesundheitseinrichtung im Sinne der MPBetreibV ist jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden.


 

Inhalte des Lehrgangs

  • Einführung in das Medizinprodukterecht
  • Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
  • Fallbeispiele

 

Wichtig

Es dürfen nur Personen mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung zum/zur Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benannt werden.


 

Dauer

ca. 4 Stunden


 

Zertifikate

Sie erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme mit Angabe der Kursinhalte. Eine aktive Teilnahme während des gesamten Kurses ist erforderlich.

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Lehrgangskosten

für maximal 3 Personen: 750,- Euro
für maximal 5 Personen: 1.150,- Euro
für maximal 8 Personen: 1.800,- Euro
für maximal 10 Personen: 2.150,- Euro

Für jede weitere Person berechnen wir zusätzlich 200,- Euro

Unsere Preise verstehen sich inkl. Anreise (innerhalb des deutschen Festlandes).

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