Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit gemäß §6 MPBetreibV
Einführung
Mit Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften zum 01.01.2017 gilt für Gesundheitseinrichtungen* mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten, dass ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit als zentrale Stelle benannt werden muss (vgl. § 6 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017). Es handelt sich um eine zentrale Person in der Gesundheitseinrichtung. *Gesundheitseinrichtung im Sinne der MPBetreibV ist jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden.
Inhalte des Lehrgangs
- Einführung in das Medizinprodukterecht
- Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
- Fallbeispiele
Wichtig
Es dürfen nur Personen mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung zum/zur Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benannt werden.
Dauer
ca. 4 Stunden
Zertifikate
Sie erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme mit Angabe der Kursinhalte. Eine aktive Teilnahme während des gesamten Kurses ist erforderlich.
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Lehrgangskosten
für maximal 3 Personen: 750,- Euro
für maximal 5 Personen: 1.150,- Euro
für maximal 8 Personen: 1.800,- Euro
für maximal 10 Personen: 2.150,- Euro
Für jede weitere Person berechnen wir zusätzlich 200,- Euro
Unsere Preise verstehen sich inkl. Anreise (innerhalb des deutschen Festlandes).